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NEIN!

Datum: 08.09.2000

Wider den Geschlechter-Imperativ „Frau!“

autorIn:Judith Laister
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Es kann oft Jahre dauern, bis sexuelle Übergriffe öffentlich angeklagt werden. Wie der Prozess gegen den ehemaligen Windischgarstener Bürgermeister Franz Hufnagl wieder einmal zeigte, sind es vor allem Scham sowie Angst vor Unglaubwürdigkeit und Mitbeschuldigung, die schweigen lassen. In einem als „weiblich“ codierten Körper zu stecken, gilt noch immer als Ursache und stille Legitimation für sexuelle Gewalt. Zeit, den biologischen Geschlechter-Imperativ „Frau!“ wieder einmal in Frage zu stellen.

Im Oktober 1999 wird der ehemalige Windischgarstener Bürgermeister Franz Hufnagl zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht spricht ihn schuldig, zwei Frauen vergewaltigt und zwei sexuell genötigt zu haben. Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses, Verwendung von Betäubungsmitteln sowie schwere Körperverletzung werden als erwiesen angesehen. Die Verteidigung meldet Nichtigkeit und Berufung an, Hufnagl weist bis heute alle Vorwürfe zurück und spricht von politischer Verschwörung.

Es soll hier nicht um Wahrheit gehen, sondern um Wahrnehmungen. Die Gemeindeärztin von Windischgarsten, zum Beispiel, hält Franz Hufnagl für einen seriösen Mann und betrachtet ihn als Opfer einer Hetzkampagne, getragen von Frauen, die keinen seriösen Ruf in der Gemeinde hätten, weil sie dauernd wechselnde Männerbekannschaften eingegangen seien. ("Der Standard", 11.12.1998) Monika Lewinsky wurde uns als stolze Repräsentantin sinnlicher Weiblichkeit vorgestellt, und seit einem im Vorjahr in Italien verkündeten Urteil wissen wir, dass Frauen, die Jeans tragen, nicht vergewaltigt werden können.

Frauen, die sexuelle Übergriffe öffentlich anklagen, müssen sich einer strengen Kontrolle des Umgangs mit ihrem biologischen Geschlecht unterziehen. Ihr Kleidungs- und Sozialverhalten, ihr gesellschaftlicher Status und die daraus abgeleitete moralische Integrität werden zur öffentlichen Meinungs-, aber auch zur gerichtlichen Urteilsbildung befragt. Das Recht oder allein die Möglichkeit, NEIN zu sagen, wird ihnen nur unter Vorbehalten zugesprochen. Biologistische Vorstellungen (Trieb- und Instinktmodelle; Reiz – Reaktionsmodell; weiblicher Masochismus,...), die das Täterverhalten relativieren, prägen noch heute die Bewertung eines Tathergangs. Die Glaubwürdigkeit der Anklägerinnen wird hingegen gerne nach ihrer weiblichen Tugendhaftigkeit wie (sexuelle) Zurückhaltung, „angepasstes“ Auftreten und Kleidungsverhalten bemessen. Dass weibliche Geschlechtsidentität, also wie frau ihr Frausein bzw. ihren Körper versteht und einsetzt, milieuspezifisch ist, verleiht jedem Fall sexuellen Übergriffs auch eine soziale Dimension. Wiederholte Fälle zeigen, dass AmtsärztInnen und PolizistInnen, RichterInnen und Geschworene gerade bei Frauen mit einem ihrem eigenen Habitus nicht entsprechenden geschlechtsspezifischen Verhalten andere Maßstäbe anlegen.

Frauen werden, was ihr moralisches Verhalten betrifft, nach wie vor strenger beurteilt als Männer. Dem Begriff des Frauenhelden, als der Franz Hufnagl seit Jahren in der Gemeinde Windischgarsten bekannt war, steht nicht jener der Männerheldin gegenüber. Mit Stärke und Macht konnotierte Begriffe, die das libidinöse Verhalten einer Frau gegenüber einem Mann bestimmen, sind im alltäglichen Sprachgebrauch weniger schnell parat als abwertende.

Ein Held ist immer aktives Subjekt. Der Held Hufnagl berichtete während des Prozesses sehr offen von seinen sexuellen Kontakten mit mehreren Frauen. Gewalt – zu diesen zählen aus rechtlicher Sicht auch die den Frauen verabreichten Betäubungsmittel - habe er jedoch nie angewendet, beteuert er bis zuletzt. Auch seine Ehefrau findet die Vorwürfe, „dass er Gewalt angewendet haben soll, völlig absurd.“ Sie habe von seinen Affären gewusst, aber er sei bestimmt kein gewalttätiger Mensch. "Mit ihm kann man nicht einmal streiten, da steht er auf und geht, und man sitzt da mit seinem Frust." (OÖ Nachrichten, 6.10.1999)

Streit erfordert Dialog, verlangt nach einer Wahrnehmung des Anderen als Subjekt, was immer die Gefahr eigener Ohnmacht in sich birgt. Gewalt hingegen basiert auf einer Objektivierung des Gegenüber, um ihm/ihr den Subjektstatus zu entziehen. Sie entwickelt sich aus der Angst vor Macht- und Autonomieverlust, die in jedem dialogischen Akt potentiell enthalten ist. Gewalt macht demnach nicht allein das Vorhandensein körperlicher (sexueller) Misshandlung aus, sondern sie bestimmt sich nach der Möglichkeit des Anderen, zwischen den Rollen von Subjekt und Objekt wechseln, „Ja“ und „Nein“ sagen zu können. Hufnagls Verteidiger trumpfte unmittelbar vor Prozessbeginn mit 121 teils pornografischen Aufnahmen der Hauptzeugin auf. Da diese mit ihrer Einwilligung „geschossen“ worden waren, sollten sie als Beweis für die Gewaltfreiheit und Freiwilligkeit der Beziehung dienen.

Der mechanische Blick durch die Kamera ist immer ein objektivierender, weil distanzierter und einseitiger. Diese Form des Sehens verweigert den Dialog. Sie tastet mit den Augen den/die Andere/n ab, verschließt sich aber selbst der Möglichkeit des Berührtwerdens. Frauen bieten ihren Körper oft bereitwillig als Projektionsfläche der Phantasien anderer. Die Inszenierung ihrer eigenen Phantasien, ihr Vermögen, Körper zu objektivieren, sich als Subjekt eigener Bedürfnisse wahrzunehmen, ist noch immer schwach trainiert und akzeptiert.

Viele Frauen haben ihre gesellschaftlich vorgesehene Rolle der Passivität verinnerlicht und tragen freiwillig und/oder unbewusst zur Reproduktion der Geschlechterverhältnisse bei. Das diesem eingeschriebene Machtgefälle wird in Fällen sexueller Gewaltanwendung vor allem dann offensichtlich, wenn sich diese vor dem Hintergrund eines ökonomischen und sozialen Abhängigkeitsverhältnisses ereignen. In unserer kapitalistischen Welt, in der sich der Wert eines Menschen in Relation zu seinem Wert am Arbeitsmarkt bestimmt, ist die Hemmschwelle, Gewalt gegen Menschen mit geringem ökonomischem Tauschwert anzuwenden, niedrig. Durch das psychologische Phänomen der Identifikation mit dem Aggressor, das nicht zuletzt die Vision einer Teilhabe an der Macht erlaubt, werden Gewaltakte einerseits oft nicht unmittelbar als solche wahrgenommen, andererseits verschwiegen und verdrängt. Dass die Dunkelziffer von sexuellen Übergriffen im geschützten Privatbereich, hierarchischen Arbeitsverhältnissen oder bei Behinderten als hoch eingeschätzt wird, verweist auf diesen Zusammenhang zwischen ökonomischer bzw. sozialer Position und sexueller Gewalt. Die Anklägerinnen von Franz Hufnagl waren vor allem Lehrmädchen, die ihm, dem Bürgermeister, in seiner Funktion als Leiter eines Erholungsheimes unterstanden. Bis in die frühen 1980er Jahre reichen die Vorfälle zurück. Der Widerstand hat lange auf sich warten lassen.

Lilith hat rasch „Nein“ gesagt. Sie hat sich Adams sexuellen Machtansprüchen widersetzt und das vermeintliche Paradies verlassen. Rotkäppchen hingegen bekam ihren Ungehorsam schmerzhaft zu spüren. Sie verstieß gegen die Regel, wodurch sie dem Wolf das seinem Wesen inhärente böse Verhalten abgerungen hat. Sie wurde dafür ebenso bestraft wie Eva, die Verführerin, Symbol für das Sündhafte und Gefährliche des Weiblichen. Und dann wäre da noch Maria, die als jungfräuliche, liebende Verkörperung des Mütterlichen bis heute idealisiert und in verschiedensten Erscheinungsformen reproduziert wird.

Mythen denken Menschen. Lilith, die Widerständige, wurde erst mit der feministischen Bewegung der 1970er Jahre als Vorbild wiederentdeckt. Wer weiß, wie die Geschlechterverhältnisse aussehen würden, wäre sie fester Bestandteil christlich-abendländischen Denkens gewesen. Doch auch Lilith bezieht ihre Kraft aus „dem Weiblichen“. Ihr biologischer Körper gilt zwar als dem männlichen gleichwertig, verweist aber trotzdem auf ein duales Denken. Die Frau, ob aufsässig, ungehorsam, verführerisch oder demütig, bleibt ihrem biologischen Geschlecht (engl. sex) als Beleg für ihr grundsätzliches Anderssein verhaftet. Menschen denken Mythen. Sie sind aktiv Beteiligte an jenem Prozess, in dem als „männlich“ und „weiblich“ definierte Verhaltensweisen dem anatomischen Geschlecht „Mann“ oder „Frau“ eingeschrieben werden. Doch der „Leib“, so die Philosophin Judith Butler, ist selbst kulturelle Konstruktion. Wenn man die Vorstellung von der als präkulturell betrachteten Einheit „sex“, von der als Körper materialisierten Zweiteilung der Geschlechter zugunsten einer fließenden, vieldimensionalen dekonstruiert, könnte dem „Unbehagen der Geschlechter“ (Butler) mit all seinen diskriminierenden Konsequenzen die als gegeben angenommene stoffliche Grundlage („der weibliche“ bzw. „der männliche“ Körper) entzogen werden.

Literatur:

Braun, Christina von: Ceci n´est pas une femme. Die Visualisierung des unsichtbaren Geschlechts, in: Kuckuck. Notizen zu Alltagskultur und Volkskunde, Bd. 2/94, Jg. 9, S.10-21.

Butler, Judith: Das Unbehagen der Geschlechter, Frankfurt/Main: Suhrkamp, 1997.

Butler, Judith: Körper von Gewicht, Frankfurt/Main: Suhrkamp, 1991.

Mörth, Gabriele: Schrei nach innen. Vergewaltigung und das Leben danach, Wien: Picus 1994.

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